Die Unteroffiziersgesellschaft WIEN begrüßt die politische Einigung auf das heute von der Bundesregierung präsentierte Wehrdienstmodell „6+3“ mit sechs Monaten Grundwehrdienst und weiteren 3 Monaten verpflichtender Miliz- bzw. Truppenübungstage. Der Beschluss sei ein längst überfälliger Schritt zur Stärkung der militärischen Landesverteidigung Österreichs.
Jede Übung ist eine Investition in die Sicherheit unseres Landes. Sie festigt die Einsatzbereitschaft der Miliz, fördert den Zusammenhalt und stellt sicher, dass im Ernstfall jeder Handgriff sitzt. Eine gut ausgebildete, rasch mobilisierbare und reaktionsfähige Milizarmee ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer glaubwürdigen Landesverteidigung – heute und in Zukunft.
Diese Einigung ist zwar ein Kompromiss, aber gleichzeitig ein überfälliges Signal sicherheitspolitischer Vernunft. Mit heute ist klar: Eine Miliz, die im Ernstfall funktionieren soll, braucht eine fundierte Ausbildung, klare Verbindlichkeit und auch regelmäßige Übungen. Österreich trägt mit der heute präsentierten Lösung endlich auch den veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen Rechnung.
Nicht nur die UOGW hatte sich in den vergangenen Monaten wiederholt für eine rasche Umsetzung der Empfehlung der Wehrdienstkommission des Modells „8 plus 2“ ausgesprochen und vor weiterem politischen Zögern gewarnt. Die nun erzielte Einigung sei zwar ein Kompromiss, stelle gegenüber dem derzeitigen System jedoch zumindest einen großen Fortschritt dar. Was die Verteidigungsfähigkeit Österreichs betrifft, ist es sicherheitspolitisch ohnehin bereits fünf nach zwölf. Wer Miliz sagt, muss auch Übung sagen. Mit der nun vereinbarten Verpflichtung zu Milizübungen wird dieser Grundsatz künftig wenigstens berücksichtigt!
Eine starke Armee lebt nicht allein von ihrer Ausrüstung oder ihrer Organisation – ihre wahre Stärke liegt in den Menschen, ihrer Ausbildung und ihrer Fähigkeit, im entscheidenden Moment gemeinsam zu handeln. Führungsfähigkeit bedeutet, auch unter Zeitdruck klare Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und den Auftrag zielgerichtet umzusetzen. Reaktionsfähigkeit wiederum entscheidet darüber, wie schnell und wirksam auf veränderte Lagen und neue Herausforderungen reagiert werden kann. Mobilmachungsfähigkeit stellt sicher, dass die Miliz rasch einsatzbereit ist und ihre Kräfte dort konzentrieren kann, wo sie benötigt werden.
Diese Fähigkeiten entstehen nicht von selbst. Sie müssen regelmäßig geübt, überprüft und weiterentwickelt werden. Übungen der Milizteile sind deshalb weit mehr als eine Pflicht – sie sind die Grundlage für Einsatzbereitschaft, Vertrauen und Zusammenarbeit. Sie stärken das Zusammenspiel zwischen Führung, Stäben und Truppe, festigen Abläufe und schaffen die Sicherheit, auch in anspruchsvollen Situationen professionell handeln zu können.
Mit der Reform müsse zeitgleich auch die verpflichtende Kaderausbildung wieder verbindlich umgesetzt werden. Nur so könne die Führungsfähigkeit der Milizverbände insbesondere auf Ebene der Milizchargen und Milizunteroffiziere langfristig gewährleistet werden. Die Kaderausbildung ist dringend notwendig, damit wichtige Funktionen wie jene von Gruppenkommandanten und Fachunteroffizieren wieder in ausreichender Zahl mit qualifiziertem Milizpersonal besetzt werden können. Auch die Wehrdienstkommission hält fest, dass für die Verteidigungsfähigkeit des Bundesheeres genügend ausgebildetes und beordertes Milizkaderpersonal verfügbar und mobilmachbar sein muss. Eine ausschließlich freiwillige Kaderausbildung reicht dafür eindeutig nicht aus.
Wir danken insbesondere Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, die die Empfehlungen der Wehrdienstkommission konsequent vertreten habe. Ihr beharrlicher Einsatz hat wesentlich dazu beigetragen, dass trotz schwieriger Verhandlungen und geleisteter Blockaden nun eine Einigung erzielt werden konnte.“ Entscheidend sei nun, dass die Reform nicht nur beschlossen, sondern auch rasch, praktikabel und mit den erforderlichen personellen sowie finanziellen Ressourcen umgesetzt werde. Sechs Monate Grundwehrdienst und 3 Monate Milizübungen lösen nicht alle bestehenden Probleme. Sie sind aber ein klarer Schritt zu einer höheren Einsatzfähigkeit der Miliz und damit des Österreichischen Bundesheeres insgesamt.
Der Beschluss zur Wehrdienstreform soll im Herbst im Nationalrat erfolgen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die UOGW appelliert daher an die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger eine rasche gesetzliche Lösung zu verabschieden.